Seit 2001 können Vertragsärzte der Krankenkassen „Gerätegestützte Krankengymnastik“ verordnen.
Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf. Verordnungsfähig ist „KG-Gerät“ für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktionelle Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, zugeordnet wird.
Vorgesehen ist die „KG-Gerät“ seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, bieten wir diese Leistung auch als Einzeltherapie an. Die Ausstattung unserer Praxis mit den erforderlichen Geräten und die räumlichen Voraussetzungen für eine Zulassung „ KG-Gerät“ übertreffen den von den Krankenkassen geforderten Mindeststandard um ein Mehrfaches.